Rechtsanwaltskanzlei Thor

Unsere Leistungen in diesem Bereich.

Mietrecht- und WEG-Recht

Neben dem Bau- und Architektenrecht sind wir auch im Miet-, Immobilien- und WEG-Recht für Sie tätig. Die Vertretung erfolgt sowohl für viele gewerbliche Vermieter als auch Mieter.

Sei es bei dem Erwerb einer Immobilie als Einzelimmobilie oder als WEG-Eigentum, sei es bei der Klärung darüber hinaus gehender Grundstücksangelegenheiten stehen wir bei allen notwendigen Verhandlungen und Terminen, einschließlich der Vorbereitung und Vereinbarung von Notarterminen, zur Verfügung.

Leistungen

  • Beratung und Vorbereitung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen, insbesondere Klauselprüfung bei Mietverträgen

  • Durchsetzung und Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten aus Wohnraum- und Gewerbemietverträgen  
  • (Mietzahlung, Mieterhöhung, Mietminderung, Räumung u.a.)
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Vertretung von Wohnungseigentumsinhabern, der WEG-Gemeinschaft oder der Hausverwaltung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Rechten und Pflichten der zugrundeliegenden Verträge
  • Fertigung von Maklerverträgen, sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüche aus diesen Verträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Rechten und Pflichten aus dem Nachbarrecht
  • Vertretung vor Gerichten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus diesem Rechtsgebiet

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen

Rufen Sie uns an unter +49 (0)3531 507570 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Steffen Thor

Berliner Straße 22
03238 Finsterwalde
+49 (0)3531 507570

info(at)rechtsanwalt-thor.de

 

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